Allgemeine Geschäftsbedingunen
1. Grundlagen/Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, sonstige Leistungen und Dienstleistunghen und Waren von Drittanbietern, die der Auftraggeber zuvor bei der Matthias Euchner me Events GbR, Jacobsohnstraße 25 in 13086 Berlin (nachfolgend nur noch me Events genannt) persönlich, per Post, Telefon oder E-Mail bestellt hat. Sie gelten allen Kunden gegenüber, gleich welcher Rechtsform. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer wirksamen Vereinbarung der schriftlichen Bestätigung.
2. Vertragsschluss:
Der Vertrag über die vereinbarte Leistung wird mit der schriftlichen Annahme des Angebotes von me Events durch den Kunden geschlossen. Das Angebot von me Events und die Annahmeerklärung des Kunden an me Events können auch per E-Mail erfolgen.
Bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen und Lieferungen können nicht rückvergütet werden.
Die Verfügbarkeit unserer Produkte, insbesondere saisonale Einflüsse, machen es erforderlich, dass wir zumutbare Änderungen bei unseren Vorschlägen vorbehalten müssen.
Alle genannten Preise gelten in Euro. Soweit nicht anderes in den Angeboten oder in der Auftragsbestätigung enthalten, gelten unsere Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Rücktritt:
Der Kunde ist berechtigt, bis spätestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Leistungstag von dem Vertrag zurückzutreten. Die Erklärung bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt früher als 21 Tage vor dem vereinbarten Leistungstag, entstehen dem Kunden keine Kosten. Eine etwa geleistete Anzahlung wird vollständig erstattet. Erfolgt der Rücktritt 21 – 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungstag, ist der Kunde verpflichtet, me Events 30 % der Vertragssumme zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt 14 – 8 Tage vor dem vereinbarten Leistungstag, ist der Kunde verpflichtet, 50% der Vertragssumme zu zahlen. In beiden vorstehenden Fällen ist eine etwa geleistete Anzahlung zu verrechnen. Maßgeblich für die Ermittlung der Höhe der Abstandssumme ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung.
Sofern der Kunde später als 8 Tage vor dem vereinbarten Leistungstag den Rücktritt vom Vertrag erklärt oder ohne eine Rücktrittserklärung die vereinbarte Leistung nicht zum vereinbarten Zeit-punkt abnimmt, sind 80% der gesamten Vertragssumme vom Kunden an me Events zu zahlen. Me Events ist berechtigt, einen höheren Schadenersatz zu verlangen, wenn me Events einen höheren Schaden nachweist. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Schadenersatz zu leisten, wenn er nachweist, dass der Schaden geringer als die vereinbarte Vertragssumme ist.
4. Teilnehmerzahl
a. Planbarkeit schafft Zufriedenheit. Deshalb müssen wir darauf bestehen, dass spätestens sieben Tage vor der gebuchten Veranstaltung an uns die genaue Anzahl der Teilnehmer sowie die abschließende Speisen- und Getränkeauswahl schriftlich mitgeteilt werden. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
b. Bei Teilnehmerüberschreitungen werden über die bestellte Lieferung (für die angemeldete Personenzahl) hinausgehende Nachlieferungen von Speisen, Getränken oder zusätzlichem Material nach den angebotenen Preisen gesondert berechnet. Wir sind allerdings nicht verpflichtet, Nachlieferungen zu leisten, sofern die Teilnehmerzahl über die angemeldete Zahl hinausgeht.
5. Lieferadresse
a. Lieferungen und Leistungen erfolgen an die vom Kunden mit der Bestellung angegebene Lieferadresse am vereinbarten Tag. Selbstverständlich ist es unser Bestreben, zeitliche Vorgaben stets einzuhalten. Dennoch kann es selbst bei größter Sorgfalt zu gewissen zeitlichen Verschiebungen kommen.
b. Der Kunde wird bei der Durchführung von Veranstaltungen, wie auch bei der Übernahme von Lieferungen und Leistungen, rechtzeitig auf Besonderheiten am oder im Veranstaltungsort hinweisen. Insbesondere wird der Kunde Erschwernisse rechtzeitig mitteilen, wie z.B. Treppen über mehrere Etagen, lange Wege, enge Gänge, sonstige Behinderungen. Derartige Erschwernisse sind bei der Bestellung anzugeben und rechtfertigen ggf. die Berechnung von Zusatzkosten.
6. Gewährleistung, Haftung, Verjährung
Eine Mängelrüge hat unverzüglich zu erfolgen. Bei berechtigter Mängelrüge behält sich me Events vor, Ersatz oder Nachbesserung zu leisten, soweit die Ersatzlieferung oder Nachbesserung überhaupt noch im Interesse des Kunden ist. Ist sie es nicht, ist der Kunde zur Angemessenen Minderung des Vertragspreises berechtigt.
Me Events haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet me Events nur, wenn dies nach zwingenden gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben ist. Im Übrigen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Alle gegen me Events gerichteten Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres.
7. Pflichten des Auftraggebers
Der Kunde übernimmt die Obhutspflicht der ihm leih- bzw. mietweise überlassen Räumlichkeiten, Materialien und Gegenstände.
8. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis ist durch ein Schreiben per E-Mail gewahrt.
9. Erfüllungsort und Gerichtssand
Erfüllungsort für sämtliche Pflichten der Parteien aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz von me Events. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Firmensitz der FHK.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelnen Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Vorliegen einer ausfüllungsbedürftigen Regelungslücke entsprechend.